Gehören Sie zur privat organisierten Popkulturszene in Köln und wollen ein innovatives Projekt verwirklichen? Dann könnte eine Förderung für Sie in Frage kommen. Zusammen mit unseren Kooperationspartner*innen stehen wir Ihnen gerne fördernd und beratend zur Verfügung.

Wenn Sie darüber hinaus eine*n Vermittler*in für die öffentlich-rechtlichen Institute, Träger und Verwaltungen benötigen, können Sie sich ebenfalls an uns wenden.

Unsere Aufgaben

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  • Innovative, künstlerische Produkte und Projekte von Künstler*innen sowie Kulturschaffenden werden finanziell und beratend unterstützt.
  • Wir führen stadtrelevante, künstlerisch ambitionierte Veranstaltungen durch oder betreuen sie.
  • Wir betreiben standortbezogenes Kulturmarketing und fördern musik- und kreativwirtschaftliche Strukturen, zum Beispiel Spielstätten, Netzwerke.
  • Wir schaffen, sichern und vermitteln Musikproberäume und sonstige Kreativräume.
  • Exportorientierte Aktivitäten von Kölner Künstler*innen und Musikfirmen werden gefördert.
  • Sofern Sie technisches Equipment benötigen, kann dieses aus dem Technikpool zur Verfügung gestellt werden:
Technikförderung

Unsere Partner

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Geförderte Musikprojekte

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Förderung von Produktionen und Sonderprojekten sowie Cologne Music Export - Jetzt für 2025 bewerben!

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Mit Beschluss vom 8. November 2016 hat der Ausschuss für Kunst und Kultur die Aufstockung der Fördermittel in der Sparte Popkultur beschlossen und damit der Umsetzung der Förderschwerpunkte "4.1.7. Förderung von Produktionen und Sonderprojekten" sowie "4.1.8. Cologne Music Export" des Popkulturförderkonzepts zugestimmt. Die Förderangebote mit diesen Schwerpunkten richten sich an professionelle Akteur*innen der Popkultur in Köln. Sie haben das Ziel, die künstlerische Qualität und den Popkultur-Standort Köln zu stärken.

Über die Projektanträge beraten wir gemeinsam mit dem Beirat Popkultur und erarbeiten im Anschluss Empfehlungen für Förderungen, die dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Förderung von Produktionen und Sonderprojekten

Bild © Stadt Köln

Stellen Sie jetzt bis zum 19. Januar 2025 Ihren Antrag. Eine Entscheidung darüber wird voraussichtlich Ende März 2025 vorliegen.

In diesem Förderschwerpunkt können besondere Produktionen physischer Tonträger von Musiker*innen, Produzent*innen oder Labels und Kollektiven aus Köln gefördert werden, wenn auf sie mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:

  • Erst- oder Zweitveröffentlichung der Künstler*in 
  • Die Produktion steht im Zusammenhang mit einem besonderen Ereignis (Jubiläum, Tournee oder ähnliches).
  • Die Produktion ist in besonderer Weise geeignet, die musikalische Qualität und Vielfalt am Standort Köln zu präsentieren und zu kommunizieren.
  • Die Produktion ist künstlerisch hochwertig und/oder aufwendig in der Herstellung.

Mit Sonderprojekten sind innovative künstlerische Vorhaben oder Umsetzungen neuartiger Präsentationsformen gemeint, die oftmals mit erhöhtem Aufwand verbunden sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um ungewöhnliche Zusammenarbeiten oder die Verwirklichung besonderer musikalischer Konzepte (Entwicklung/Einsatz neuartiger Instrumente, Einbeziehung außermusikalischer Stoffe, Vertonungen, künstlerische Forschung oder ähnliches) handeln. Die in diesem Sinne verstandenen Sonderprojekte müssen öffentlich präsentiert werden.

Für die Förderung von Produktionen und Sonderprojekten stehen im Haushaltsjahr 2025 insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung.

Cologne Music Export

Sie können jetzt Ihren Antrag für eine Förderung im Jahr 2025 stellen.

Diese Förderung steht Musiker*innen sowie sonstigen Akteur*innen der Popkultur aus Köln offen. Beantragt werden kann eine Unterstützung für Vorhaben, die außerhalb Deutschlands geplant sind. Wichtig ist hierbei, dass das Vorhaben dazu geeignet ist, ein besonderes Schlaglicht auf die Popkulturstadt Köln zu werfen oder wichtige vernetzende Effekte für Köln oder seine Akteur*innen hat (etwa die Erschließung neuer Märkte für Kölner Künstler*innen). Es kann sich hierbei um eine Konzertreihe in einem für die Künstler*innen neuen Territorium handeln, um das Spielen hochkarätiger Support-Shows oder Konzertplanungen auf internationalen Festivals und deren Umfeld.

Teilnahmen auf Messen, Kongressen oder ähnlichem können dann gefördert werden, wenn diese mit der Repräsentanz des Popkultur-Standorts Köln zusammenhängen oder ein besonderer inhaltlicher Zuschnitt auf die Stadt Köln gegeben ist. Förderfähige Ausgaben sind Aufwendungen im Bereich Organisation und Marketing (Reise-, Visumkosten, Technik et cetera).

Für die Förderung im Schwerpunkt Cologne Music Export stehen im Haushaltsjahr 2025 insgesamt 35.000 Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Akteur*innen der Popkultur mit Sitz in Köln. Für Projekte im Schwerpunkt "4.1.8. Cologne Music Export" können ganzjährig ohne Ausschlussfrist Anträge gestellt werden. Die eingegangenen Projektanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und gegebenenfalls zur Förderung empfohlen.  

Antragstellung

Anträge für Projekte in beiden Förderschwerpunkten können ausschließlich über das digitale Antragsverfahren gestellt werden.

Informationen zum digitalen Antragsverfahren

Wichtige weitere Informationen enthält unser Merkblatt für Anträge auf Projektförderung in den Schwerpunkten "Produktionen und Sonderprojekte" und "Cologne Music Export", das auf dieser Seite unter "Unterlagen zur Förderung" zum Download zur Verfügung steht. Alle Anträge müssen die im Merkblatt geforderten Angaben und Anhänge enthalten. Nicht vollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Till Kniola
Referat für Popkultur und Filmkultur
Telefon: 0221 / 221-23446

E-Mail an Till Kniola

actiRHYTHM

Gemeinsam mit dem Goethe-Institut und in Zusammenarbeit mit dem Katzensprung-Festival haben wir in der Vergangenheit eine zweiteilige Tandem-Residenz vergeben. Diese hat sowohl in Mumbai als auch in Köln stattgefunden. Dieses Programm war Teil des  Residenz-Formats actiRHYTHM und Bestandteil des Cologne Music Export. Das Angebot richtete sich an eine*n Musiker*in aus dem Bereich der elektronischen Musik in Köln sowie eine*n Musiker*in in Mumbai lebend.

Die letzte Tandemresidenz fand mit den Künstlern Shadaab Kadri (Mumbai) und Dario Klein (Köln) statt.

Zur Zeit setzt das Projekt aus budgetären Gründen leider aus. Daher sind aktuell keine Bewerbungen möglich.

Über neue Ausschreibungen werden wir hier informieren.

Wie stelle ich einen Antrag?

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Unterlagen zur Förderung

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Kontakt

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Beirat Popkultur

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Holger Czukay Preis für Popmusik

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Köln zählt zu den weltweiten Zentren der Popmusik. Die rheinische Metropole hat zahlreiche national und international beachtete Künstler*innen und Labels hervorgebracht.

Eigene Genrezuschreibungen und Stile der Popmusik sind mit der Stadt eng verbunden, man denke nur an "Kölschrock" oder den "Sound of Cologne". Wichtige Sender und Medien, Ausbildungsstätten und Veranstaltungsformate prägten den bundesweiten Popdiskurs von Köln aus. Aktuell macht die Kölner Popkulturszene durch eigenständige künstlerische Positionen, eine vitale Clubszene und ein überregional ausstrahlendes Angebot an Festivals, Konzertreihen, Branchenevents wieder von sich reden.

In Anerkennung der Historie und zur Würdigung der aktuellen Leistungen der Szene vergeben wir seit 2019 jährlich den Holger Czukay Preis für Popmusik, benannt nach einem berühmten Sohn der Stadt – dem Bassisten und Studiotüftler der Band CAN.

Mit dem Holger Czukay Preis für Popmusik wird ein mit 15.000 Euro dotierter Hauptpreis und ein Ehrenpreis, 5.000 Euro, sowie seit 2023 ein mit 2.500 Euro dotierter Zukunftspreis vergeben. 

Der Holger Czukay Preis ist die höchstdotierte Auszeichnung im Bereich der Popmusik in Deutschland. Vorschläge zu den Preisträger*innen erarbeitet eine unabhängige Jury

Die Preisträger*innen des Jahres 2024 stehen fest!

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Am 27. Mai 2024 kam die Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik zusammen. Aus einer Vielzahl spannender Einreichungen wurden nach angeregter Diskussion die diesjährigen Preisträger*innen ausgewählt:

Roosevelt aus Köln erhält den mit 15.000 Euro dotierten Hauptpreis.

Der Ehrenpreis, mit 5.000 Euro dotiert, vergeben wir in diesem Jahr an Eko Fresh.

Die Band Pogendroblem zeichnen wir mit dem mit 2.500 Euro dotierten "Zukunftspreis" aus.

Alle Informationen zu den Preisträger*innen des Jahres 2024

Die Preisträger*innen des Jahres 2023

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Die Preisträger*innen des Jahres 2022

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Die Preisträger*innen des Jahres 2021

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Die Preisträger*innen der Jahre 2019 und 2020

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Die Jury des Holger Czukay Preises

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